Wie kommt man an Ergotherapie?
Wie erhält ein Patient Ergotherapie?

Ergotherapie findet sowohl in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen statt als auch ambulant in einer Praxis für Ergotherapie. Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus. Das kann der Hausarzt oder der Facharzt (z.B. Neurologe, Orthopäde etc.) sein. Pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % plus 10€ Rezeptgebühr selbst tragen, außer er wird von den Zuzahlungen befreit. In der Regel betragen Zuzahlungen 2% oder bei chronischer Erkrankung 1% vom Jahresbruttoeinkommen.

Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Das ist eine Folgeverordnung. Bei chronischer Erkrankung bzw. bei besonderer Notwendigkeit aus Gründen, welche der Arzt bestimmt kann nach 3-5 Rezepten eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausgestellt werden, was immer wieder mit dem Arzt abgesprochen wird und in seinem Ermessen liegt.

Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen und wird vom Arzt festegelegt. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.

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